Der Deutsche Kurzfilmpreis ist die wichtigste Auszeichnung für den Kurzfilm in Deutschland. Jedes Jahr im November wird er vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in einer eigenen Veranstaltung verliehen.
Der Kurzfilm ist nicht nur eine eigene Kunstform, sondern auch ein gutes Experimentierfeld und eine wichtige Bewährungsprobe für junge Filmschaffende. Die Bundesregierung hat deshalb in den vergangenen Jahren die Filmförderung in diesem Bereich weiter ausgebaut und den Deutschen Kurzfilmpreis, den bedeutendsten und am höchsten dotierten Preis für dieses Genre in Deutschland, aufgewertet.
Ein nationaler Spitzenpreis
Seit dem Jahr 2001 wird der Deutsche Kurzfilmpreis in einer eigenen Veranstaltung verliehen. Insgesamt können jedes Jahr 210.000 Euro für Nominierungen und die Filmpreise in Gold sowie zusätzlich 20.000 Euro für den fakultativen Sonderpreis vergeben werden. Die Entscheidung über die Auszeichnungen trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Vorschlag der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.
Neues Reglement für den Deutschen Kurzfilmpreis
Der Deutsche Kurzfilmpreis wurde 1956 zum ersten Mal vergeben. Seitdem hat er zahlreiche Veränderungen und Aufwertungen erfahren.
Eine erste grundlegende Reform des Preisreglements erfolgte im Jahr 2000: Um die Bedeutung des Kurzfilms für das Filmschaffen in Deutschland zu unterstreichen und ihn enger an das Kino zu binden, wurde der Deutsche Kurzfilmpreis in Gold und Silber seitdem nicht nur in einer, sondern in zwei Längenkategorien (bis sieben Minuten Vorführdauer und mehr als 7 bis 30 Minuten Vorführdauer) vergeben und die Preissumme erhöht.
Im Jahr 2002 ist das Reglement des Deutschen Kurzfilmpreises grundlegend neu gestaltet worden. Für Spielfilme, Animations-/Experimentalfilme und Dokumentarfilme wurden jeweils eigene Preiskategorien eingeführt und die Zahl der Nominierungen sowie der Filmpreise in Gold erhöht. Außerdem wurde die Zulassung des Trägermaterials von 16 und 35 mm Kopien auf DigiBeta und BetaSP erweitert und ein fakultativer Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten eingeführt.
Filmhochschulen als Mitveranstalter
Der Deutsche Kurzfilmpreis wird seit 2005 in einem neuen Veranstaltungsrahmen verliehen. Dieser beinhaltet eine ausschließlich dem Kurzfilm gewidmete Preisgala und einen eintägigen Workshop zu einem aktuellen Thema des deutschen Films. Die Gesamtveranstaltung wird im jährlichen Wechsel in Patenschaft mit einer Filmhochschule durchgeführt. Diese Neukonzeption und ihre Umsetzung am Standort einer Filmhochschule ist auch als Würdigung und Anerkennung der erfolgreichen Arbeit der Hochschulen als Ausbildungsstätten kreativen Filmschaffens zu werten.