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Hintergrund

Der Deutsche Kurzfilmpreis

Der Deutsche Kurzfilmpreis ist die wichtigste und höchstdotierte Auszeichnung für den Kurzfilm in Deutschland. Jedes Jahr im November wird er von der Staatsministerin für Kultur und Medien verliehen. 

Deutscher Kurzfilmpreis 2011 in der HFF Potsdam, 24.11.2011, Foto: Sebastian Gabsch Freude über den Deutschen Kurzfilmpreis Foto: Sebastian Gabsch / www.sega-foto.de

Insgesamt werden jährlich 255.000 Euro für Nominierungen und die Filmpreise in Gold sowie zusätzlich 20.000 Euro für den besten mittellangen Film vergeben. Die Auszeichnung würdigt die Filmemacherinnen und -macher für ihren Mut, künstlerisch anspruchsvolle Werke zu produzieren, und soll sie darin bestärken, diesen Weg weiter zu verfolgen. Die Entscheidung über die jeweiligen Preisträgerinnen und Preisträger trifft die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Vorschlag der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.

Auszeichnungen in sechs Kategorien

Der Deutsche Kurzfilmpreis wurde 1956 zum ersten Mal vergeben. Seitdem hat er zahlreiche Veränderungen und Aufwertungen erfahren.

Eine erste grundlegende Reform des Preisreglements erfolgte im Jahr 2000: Um die Bedeutung des Kurzfilms für das Filmschaffen in Deutschland zu unterstreichen und ihn enger an das Kino zu binden, wurde der Deutsche Kurzfilmpreis in Gold und Silber seitdem nicht nur in einer, sondern in zwei Längenkategorien (bis sieben Minuten Vorführdauer und mehr als 7 bis 30 Minuten Vorführdauer) vergeben und die Preissumme erhöht.

Im Jahr 2002 ist das Reglement des Deutschen Kurzfilmpreises grundlegend neu gestaltet worden. Für Spielfilme, Animations-/Experimentalfilme und Dokumentarfilme wurden jeweils eigene Preiskategorien eingeführt und die Zahl der Nominierungen sowie der Filmpreise in Gold erhöht. Außerdem wurde die Zulassung des Trägermaterials von 16 und 35 mm Kopien auf DigiBeta und BetaSP erweitert und ein fakultativer Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten eingeführt.

Durch die Teilung der Kategorie „Animations- / Experimentalfilm“ sind jeweils eigene Preise für Animationsfilme und Experimentalfilme entstanden. Seit 2012 können in beiden Kategorien auch jeweils zwei Filme nominiert werden.

Eine hohe internationale Aufwertung erfuhr der Deutsche Kurzfilmpreis 2015: Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences beschloss, dass sich die Gewinnerinnen und Gewinner in den Kategorien für „Spielfilme“ und für „Animationsfilm“ automatisch für das Auswahlverfahren des "Kurzfilm-Oscars" qualifizieren. Dies gilt seit 2017 auch für die Kategorie für Dokumentarfilme.

Seit 2018 werden die Spielfilmkategorien für Kurzfilme nach den Laufzeiten bis 10 Minuten sowie von mehr als 10 Minuten bis 30 Minuten unterschieden. Animations-, Experimental und Dokumentarfilme dürfen eine Laufzeit von 30 Minuten nicht überschreiten, um als Kurzfilme zu gelten.