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Vergabeverfahren

Bewerbung für den deutschen Kurzfilmpreis

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis auf Vorschlag einer Jury für die Kategorie Spielfilm und einer Jury für die Kategorien Animationsfilm, Experimentalfilm, Dokumentarfilm, Sonderpreis.

Für den Wettbewerb können auch fernsehproduzierte Kurzfilme vorgeschlagen werden, sofern der Fernsehsender einer Kinoauswertung zustimmt und diese von der Produzentin oder dem Produzenten vorgesehen ist.

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Weitere Hinweise zum Deutschen Kurzfilmpreis finden Sie in den Filmförderungsrichtlinien des Bundes.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner bei der BKM:

Sebastian Schmidt
Filmreferat K 35
Postfach 17 02 86
53028 Bonn

Tel.: 0228/99 681 13672
E-Mail: sebastian.schmidt[at]bkm.bund.de.

Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 09.03.2023.